Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 1 · 131 € pro Monat
Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Ein Stundensatz für alle Leistungen – ohne Vertragsbindung, ohne versteckte Kosten.
34,50 €
pro Stunde, minutengenau abgerechnet
Gleicher Preis für Selbstzahler:innen ohne Pflegegrad – ohne Aufschlag, monatliche Rechnung, steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung.
131 €
monatlicher Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 – direkt abgerechnet
Leistungsnachweis nach jedem Besuch, unterschrieben und druckbar
Sie unterschreiben einmalig ein kurzes Formular. Wir übernehmen den Papierkram mit Ihrer Pflegekasse.
Nach jedem Besuch unterschreiben Sie den digitalen Nachweis über die geleisteten Stunden.
Wir rechnen bis zur Höhe Ihres Entlastungsbetrags direkt ab – Sie müssen nichts vorstrecken.
Je nach Situation gibt es mehrere Möglichkeiten, unsere Unterstützung zu finanzieren. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und übernehmen die Abwicklung mit der Kasse.
Ab Pflegegrad 1 · 131 € pro Monat
Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Ab Pflegegrad 2 · bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags
Wenn Sie ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können bis zu 40 % davon für Entlastungsleistungen umgewandelt und mit uns abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 2 · nach Absprache
Fällt die pflegende Angehörige aus – etwa durch Urlaub oder Krankheit –, kann unsere stundenweise Betreuung über die Verhinderungspflege finanziert werden.
Ohne Pflegegrad · gleicher Stundensatz
Sie erhalten eine monatliche Rechnung. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten steuerlich absetzbar (bis 4.000 € pro Jahr).
Hinweis: Welche Leistungen genau übernommen werden, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Kasse ab. Wir klären das vorab gemeinsam mit Ihnen.
Wir prüfen kostenfrei, welche Leistungen Ihre Pflegekasse übernimmt.
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