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Preise & Abrechnung

Ein Stundensatz für alle Leistungen – ohne Vertragsbindung, ohne versteckte Kosten.

Stundensatz

34,50 €

pro Stunde, minutengenau abgerechnet

Gleicher Preis für Selbstzahler:innen ohne Pflegegrad – ohne Aufschlag, monatliche Rechnung, steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung.

Pflegekasse

131 €

monatlicher Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 – direkt abgerechnet

Nachweis

PDF

Leistungsnachweis nach jedem Besuch, unterschrieben und druckbar

Direktabrechnung mit der Pflegekasse in 3 Schritten

  1. 1. Abtretungserklärung unterschreiben

    Sie unterschreiben einmalig ein kurzes Formular. Wir übernehmen den Papierkram mit Ihrer Pflegekasse.

  2. 2. Leistungsnachweis bestätigen

    Nach jedem Besuch unterschreiben Sie den digitalen Nachweis über die geleisteten Stunden.

  3. 3. Pflegekasse zahlt direkt

    Wir rechnen bis zur Höhe Ihres Entlastungsbetrags direkt ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Wege der Kostenübernahme

Je nach Situation gibt es mehrere Möglichkeiten, unsere Unterstützung zu finanzieren. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und übernehmen die Abwicklung mit der Kasse.

Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

Ab Pflegegrad 1 · 131 € pro Monat

Zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Umwandlung von Pflegesachleistungen § 45a SGB XI

Ab Pflegegrad 2 · bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags

Wenn Sie ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können bis zu 40 % davon für Entlastungsleistungen umgewandelt und mit uns abgerechnet werden.

Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 · nach Absprache

Fällt die pflegende Angehörige aus – etwa durch Urlaub oder Krankheit –, kann unsere stundenweise Betreuung über die Verhinderungspflege finanziert werden.

Selbstzahler:innen & Steuer

Ohne Pflegegrad · gleicher Stundensatz

Sie erhalten eine monatliche Rechnung. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a EStG mit 20 % der Arbeitskosten steuerlich absetzbar (bis 4.000 € pro Jahr).

Hinweis: Welche Leistungen genau übernommen werden, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Kasse ab. Wir klären das vorab gemeinsam mit Ihnen.

Häufige Fragen

Was ist der Entlastungsbetrag § 45b SGB XI?
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € für Unterstützungsleistungen im Alltag zu. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können in den Folgemonat übertragen und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden – je nach Monat also über einen Zeitraum von etwa 6 bis 18 Monaten.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten lediglich den Leistungsnachweis zur Unterschrift.
Und ohne Pflegegrad?
Dann buchen Sie als Selbstzahler:in zum gleichen Stundensatz. Sie erhalten eine Rechnung, die haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar macht.

Unverbindlich anfragen

Wir prüfen kostenfrei, welche Leistungen Ihre Pflegekasse übernimmt.

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